Privat krankenversicherte Patientinnen und Patienten genießen in der Kieferorthopädie deutlich umfangreichere Leistungen als gesetzlich Versicherte. Hier zählt nicht die KIG-Einstufung, sondern der jeweilige Tarif Ihrer Versicherung.
In den meisten Tarifen sind kieferorthopädische Behandlungen für Kinder und Jugendliche umfassend abgedeckt. Auch hochwertige Zusatzleistungen wie Keramikbrackets, Lingualtechnik oder Aligner sind häufig anteilig oder vollständig eingeschlossen.
Bei Erwachsenen hängt die Erstattung stark vom Tarif ab. Wir empfehlen daher vor Behandlungsbeginn die Einreichung eines Heil- und Kostenplans bei Ihrer Versicherung — so haben Sie schriftlich Klarheit über die Kostenübernahme.
Für beihilfeberechtigte Patientinnen und Patienten gelten zusätzlich die Regelungen der Beihilfevorschriften von Bund oder Land. Üblicherweise übernimmt die Beihilfe einen prozentualen Anteil, der Rest läuft über die private Krankenversicherung.