Bei gesetzlich Versicherten wird der Behandlungsbedarf nach den sogenannten KIG-Stufen eingeordnet — den Kieferorthopädischen Indikationsgruppen. Sie reichen von KIG 1 bis KIG 5.
KIG 1 und 2: leichte Fehlstellungen — meist ohne Kassenleistung, aber medizinisch oft trotzdem sinnvoll.
KIG 3 bis 5: ausgeprägte Fehlstellungen — die Behandlung wird in der Regel von der Kasse übernommen.
Die Krankenkasse erstattet zunächst 80 Prozent der Behandlungskosten direkt an die Praxis. Die restlichen 20 Prozent zahlen Sie als Eigenanteil — diesen bekommen Sie nach erfolgreichem Abschluss der Behandlung von Ihrer Kasse vollständig zurück.