Bei gesetzlich Versicherten richtet sich die Kostenübernahme nach den KIG-Stufen. Ab KIG 3 wird die Behandlung übernommen.
Sie zahlen zunächst 20 Prozent als Eigenanteil und bekommen diesen nach erfolgreichem Behandlungsabschluss zurück.
Bei KIG 1 und 2 ist eine Behandlung als Privatleistung möglich.